Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter

  1. Die Vertragspartner des Mietobjekts

Vertragliche Beziehungen kommen zwischen dem Mieter oder den Mietern, – sofern mehrere benannt sind, – und der CMFL Real Estate LLC, im Folgenden CMFL genannt, als Eigentümer des Mietobjektes zustande. CMFL vermittelt weder Reiseleistungen noch tritt die Firma als Reiseveranstalter auf. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu den nachfolgenden Mietbedingungen.

  1. Abschluss des Vertrages

Die Buchung erfolgt direkt bei der CMFL per E-Mail, Telefon oder Direktbuchung online durch den Mieter, der für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen durch die Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Übersendung des schriftlichen von der CMFL unterzeichneten Mietvertrages zustande. Der Vertrag enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie sonstige Konditionen. Bei Online-Buchungen erfüllt die Bestätigung per E-Mail die Vertragsfunktion.

Eine Abänderung der Konditionen ist nachträglich nur noch möglich, wenn die CMFL ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind privatrechtlich; das Reiserecht findet bei Buchungen für diesen Mietgegenstand keine Anwendung.

  1. Bezahlung für Mieter aus Europa. Für Mieter aus anderen Regionen gilt die englische Version

Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietbetrages ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Mietvertrages per Überweisung in Euro an ein von CMFL benanntes Konto zu zahlen, Die Restsumme ist 30 Tage vor Anreise ebenfalls durch Überweisung in Euro fällig. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter (CMFL) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen.

  1. Nebenkosten

Zur Miete kommen noch Endreinigung, Steuern und Stromkosten hinzu, sowie unter Umständen weitere Gebühren, die separat ausgewiesen sind (convenience fees). Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Poolreinigung etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietpreises. Sofern ein Haustelefon vorhanden ist, sind Ortsgespräche kostenlos.

  1. Kaution

Die Kaution ist in bar in US$ bei Anreise bei der Hausverwaltung zu hinterlegen. Die Kaution wird zinslos ca. vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit abzüglich Stromkosten oder Reparaturkosten, sofern Beschädigungen vorliegen, zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt nach Wahl des Mieters in Euro oder US$ durch Überweisung auf ein vom Mieter zu benennendes Bankkonto. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltungsmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.

  1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Internetseite oder Onlineplattformanzeige von CMFL sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Mietvertrag. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von CMFL. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so haftet CMFL nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig erheblich falsche Angaben über wesentliche Bestandteile des Mietobjekts. Geringfügige Abweichungen bezüglich nicht wesentlicher Ausstattungsmerkmale des Mietobjekts können vorübergehend auftreten und berechtigen den Mieter nicht zu Forderungen gegenüber CMFL.

  1. Preisgestaltung

Die Preisgestaltung beruht auf den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben des Mieters bezüglich der Anzahl und dem Alter der Personen, die das Mietobjekt zu Übernachtungszwecken nutzen. Die Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgelegten Mieteranzahl/Mieteralter seitens des Mieters berechtigt CMFL zur Nachberechnung eines erhöhten Mietpreises, alternativ zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Sofern sich der Mieter für die Nutzung einer vorhandenen Schlafcouch zur Erhöhung der Nutzungskapazität des Mietobjektes entscheidet, tut er dies auf eigene Veranlassung und im Bewusstsein, dass diese Nutzung nicht dem gleichen Standard wie der Nutzung eines abgetrennten Schlafzimmers entspricht. CMFL wird den Mietpreis auf Grund der erhöhten Hausabnutzung dennoch auf der Basis der Gesamtanzahl Nutzer unter Einbeziehung der Schlafcouchnutzer, festlegen. Der Mieter erklärt sich mit dieser Berechnungsweise ausdrücklich einverstanden.

  1. Preisänderungen

Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Mietvertrag festgehaltene Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht neu kalkuliert werden muss aufgrund neuer Angaben (z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern oder staatlicher Abgaben, oder eines Rechenfehlers. Wenn sich der Steuersatz zwischen dem Datum der Buchung und dem Anreisetag ändert, ist der Mieter für die Zahlung der Differenz verantwortlich.

  1. Stornierung durch den Mieter

Der Mietvertrag kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Mieter gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist nach Bestätigung des Erhalts durch CMFL gültig.

Je nach Kündigungszeitpunkt fallen folgende Kosten an:

  1. Stornierung bis zu 31 Tage vor Mietvertragsbeginn: 20% des Mietpreises
  2. Storrnierung innerhalb von 30 Tagen vor Mietvertragsbeginn: 100% des Mietpreises + Steuern
  1. Stornierung durch CMFL

In dem Fall, dass das gebuchte Mietobjekt aus irgendwelchen, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. dringende Baumaßnahmen etc.) nicht zur Verfügung steht, wird CMFL dem Mieter nach Möglichkeit ein vergleichbares Objekt als Alternative zum gleichen Preis vermitteln. Falls der Mieter mit dem Ersatzangebot nicht einverstanden ist, oder CMFL kein Ersatzobjekt anbieten kann, ist der Vertrag von beiden Seiten kündbar. In diesem Fall wird die Anzahlung umgehend komplett erstattet. Weitere Forderungen des Mieters sind ausgeschlossen.

Vorstehende Regelung gilt ebenso für gravierende Schäden, die während der Mietzeit auftreten und das Objekt unbewohnbar machen. Ein nicht vorhandener Poolkäfig stellt keinen Schaden dar, da das Haus bewohnbar ist und das Mietobjekt aufgrund der luftigen Lage am Fluss ohne Poolkäfig angeboten wird. Im Schadensfall wird sich CMFL bemühen, eine äquivalente Ersatzunterkunft anzubieten. Sollte sich der Mieter dagegen entscheiden, oder kein Ersatzobjekt frei sein, so wird ihm der anteilige Mietpreis erstattet, der dem gebuchten Zeitraum ab dem Auszugstermin bis zum Ende des Buchungszeitraums entspricht. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.

Probleme mit der Ferienunterkunft oder deren Nutzung, die durch unverschuldete Fremdeinwirkung (act of god) zustande kommen, z.B. Unwetter, Änderungen von gesetzlichen Regeln oder Regierungsvorschriften können nicht zu (Rück)-Forderungen von Mietbeträgen oder sonstigen Forderungen seitens des Mieters führen.

  1. Abhilfe bei Mängeln

Weist das Haus aus Mietersicht Mängel auf, so muss er diese unverzüglich SOWOHL gegenüber der örtlichen Hausverwaltung ALS AUCH schriftlich gegenüber CMFL anzeigen, damit, sofern berechtigt, Abhilfe geschaffen werden kann. Sollten diese Mängelanzeigen nicht erfolgen, können im Nachhinein mieterseitig keine etwaigen Ansprüche geltend gemacht werden. Bautätigkeiten in der Nachbarschaft um das Mietobjekt herum, stellen keine Mängel dar und werden ausdrücklich nicht als Mangel anerkannt. Probleme mit der technischen Ausrüstung wie Klimaanlage, Poolheizung oder Haushaltsgeräten berechtigen nicht zu einem Anspruch auf Preisnachlass gegenüber CMFL, sofern die notwendigen Reparaturen so bald wie möglich vorgenommen wurden.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile wie z.B. der Verlust der Anzahlung, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. CMFL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

  1. Weitere Bestimmungen

Jegliche Nutzung des Mietobjekts inklusive aller dazugehörigen Bereiche wie Grundstück, Poolbereich und Bootsdock, sowie die Nutzung aller Gegenstände im Mietobjekt, erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Im Falle eines Unfalles oder erlittenen Schadens kann CMFL nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter erkennt mit dem Abschluss der Buchung ausdrücklich an und bestätigt, dass er CMFL von Schadensforderungen und/oder allen Klagen freihält.

Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen an Möbeln, Teppichen, Wänden, technischer Ausstattung, usw. Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Dem Mieter obliegt während seines Aufenthaltes die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes und die grobe Reinigung des Grills nach jeder Nutzung. Die Endreinigung umfasst die Haus- und Wäschereinigung sowie die Grillreinigung im üblichen Rahmen. Größere Reinigungsmaßnahmen, insbesondere Teppichreinigungen, gehen zu Lasten des Mieters.

Im Haus ist das Rauchen aus Rücksicht auf andere Mieter ausdrücklich NICHT gestattet. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist erlaubt, aber nur bei geschlossenen Schiebetüren.

Haustiere sind nicht zulässig.

Das Mietobjekt kann ab 16:00 Uhr bezogen werden. Die Abreise sollte spätestens um 10:00 Uhr erfolgen. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr erhoben. Anderweitige Vereinbarungen sind eventuell möglich, aber nicht garantiert.

Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich. Der Pool wird einmal wöchentlich gewartet. Der Gartenservice hat Zugang zur Garage und dem Garten. Der Rasen wird je nach Saison alle 1 – 2 Wochen gemäht.

  1. Rechtsstreit

Sollte es zu einem Rechtsstreit bzgl. des Gegenstandes des Mietvertrages kommen, so ist die unterlegen Partei verpflichtet, die aus dem Streitfall entstandenen Anwalts- und sonstigen rechtlichen Kosten der obsiegenden Partei zu begleichen.

Gerichtsstandort ist Cape Coral, Florida, USA.

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.